IHRE WOHNUNG
Buchen Sie für Ihren Skiurlaub oder Ihre Sommerwanderung in Tignes diese funktionale 30 m² große Wohnung für bis zu 4 Personen. Der nach Süden ausgerichtete Balkon bietet Ihnen einen herrlichen Blick auf die Berge. Die Wohnung befindet sich im 7. Stock eines Gebäudes mit Aufzug und liegt somit ideal in Pistennähe und nur 2 Gehminuten von Geschäften entfernt.
Diese Wohnung wurde von der Stadt mit „2 Oreillers“ und in der Kategorie „Ferienwohnungen“ mit „2 Sternen“ bewertet.
KEIN WLAN
Schlafmöglichkeiten
Im Wohnzimmer befinden sich 2 Einzelbetten und ein Schlafsofa für 2 Personen (80 cm).
Ein Badezimmer mit Dusche und WC steht Ihnen zur Verfügung.
Die halboffene Küche
Ausgestattet mit Herdplatten, Mikrowelle und Kühlschrank.
Weitere Annehmlichkeiten
Ein Fernseher
Ein Skischrank
Haustiere sind in der Wohnung nicht erlaubt. Bitte beachten Sie, dass Bettwäsche und Handtücher nicht im Preis inbegriffen sind.
Nichtraucherunterkunft
Optionale Leistungen vor Ort zu bezahlen und vorher zu buchen Ihre Ankunft:
. Einzelbett-Bettbezug-Set : 23.0 € pro Person und Aufenthalt
. Doppelbett-Bettbezug-Set : 28.0 € pro Person und Aufenthalt
. Studioreinigung : 51.0 € pro Aufenthalt
. Haustier : 25.0 € pro Aufenthalt
. Babybettverleih in Tignes : 15.0 € pro Aufenthalt
Von einem Fachmann verwaltete Immobilie. Sofern nicht anders angegeben, sind Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche, Handtücher etc. nicht im Preis für diese Unterkunft enthalten. Wenn Haustiere erlaubt sind (Informationen in der Anzeige), können Zuschläge anfallen.
Nur die Ausstattungen, die in dieser Anzeige speziell erwähnt werden, sind vorhanden. Eine nicht angegebene Ausstattung wird nicht als vorhanden betrachtet. Sofern in der Unterkunft keine Elektroladestation vorhanden ist, ist das Laden von Elektrofahrzeugen untersagt.
LE BEC ROUGE
Diese Residenz befindet sich in der Gegend von Tignes Le Lac, an den Pisten, in der Nähe von Geschäften, Restaurants und etwa 5 Gehminuten von der Skischule und dem Tourismusbüro entfernt.
Für Außen- oder Innenparkplätze wird eine obligatorische Gebühr erhoben.