Zum Freizeitangebot vor Ort gehört Folgendes: Außenpool, Kinderbecken und Whirlpool. Zum Freizeitangebot gehören außerdem Fitnesscenter und Sauna.
Kindern, die jünger als 12 Jahre alt sind, ist der Zutritt zu folgenden Einrichtungen nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet: Pool, Fitnesscenter, Fitnessbereich oder Whirlpool. Gästen bis 18 Jahren ist der Zutritt zu folgenden Einrichtungen nicht gestattet: Pool, Fitnesscenter, Fitnessbereich oder Whirlpool.
Die unten aufgeführten Freizeitaktivitäten werden entweder vor Ort oder in der Nähe angeboten. Es können dabei Gebühren anfallen.